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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vorbemerkungen

Der Geschäftsführer Herr Marcin Adamek (nachstehend "Makler" genannt) versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zur Ausübung einer Tätigkeit als Makler nach § 34c GewO zu verfügen. Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages. Der Vertragspartner bei Vertragsabschluss ist:

BEST CAPITAL vertreten durch
Marcin Adamek
Am Hohen Feld 129
13125 Berlin
Telefon: +49 30 23354689
Internet: www.bestcapital.gmbh
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

2. Geltungsbereich, Dauer von Verträgen, Vereinbarungen, NDA oder Unterschriftsberechtigung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein als auch der Käufer sowie der Vermieter als auch der Mieter, der unter Beachtung der Bestimmungen des Bestellerprinzips als Suchender einer Wohnung, einer Bürofläche oder einer Halle für die Produktion etc. genannt wird. Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag gemeint. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können durch uns jeder Zeit geändert und angepasst werde ohne die Geschäftspartner informieren zu müssen und sind ab dem Tag der Änderung und Veröffentlichung auf dieser Webseite gültig.

Sollte keine Dauer im Vertrag, Vereinbarung oder NDA zwischen dem Makler und dem Geschäftspartner festgelegt werden, wird der Dauer auf zwei Jahre festgelegt und kann nicht früher durch den Auftragsgeber gekündigt werden. Der Immobilienmakler kann aber ohne Angeben von Gründen den Vertrag und mit sofortiger Wirkung kündigen.

Die unterzeichnende Partei, die mit dem Makler und egal welche schriftliche Vereinbarung abschlißt, versichert mit seiner Unterschrift, dass er unterschriftsberechtigt für o.g. Unternehmen ist, sonst haftet er privat im Falle nicht Einhaltung oder Verletzung dieser Vereinbarung.

3. Zustandekommen des Maklervertrages

Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass der Makler ein Kaufobjekt offeriert (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet, um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. Exposé). In diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich und konkludent zustande. Im Falle eines Mietobjektes ist, wenn ein Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden entstehen soll, ein Suchauftrag des Wohnungssuchenden für das Zustandekommen eines Maklervertrages in Textform erforderlich. Der konkludente Abschluss eines Maklervertrages zwischen einem Wohnungssuchenden und einem Makler ist nicht möglich. Der Maklervertrag zwischen einem Vermieter und einem Makler kommt mit Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch den Makler zustande. Sollte ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen oder sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, so haben die darin genannten Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.

Der Maklervertrag zwischen dem Käufer (Investor) und Makler selbst kommt auch zustande, wenn der Makler dem potenziellen Käufer (Investor) eine Immobilie mit postalischer Adresse in Form eines Exposés (Teasers) per E-Mail zukommen lässt, der Käufer (Investor) meldet bei dem Makler keine Vorkenntnis innerhalb von 5 AT und er kauft direkt oder indirekt diese Immobilie von dem Eigentümer mit oder ohne irgendeine Mitwirkung des Maklers.

4. Gegenseitige Verpflichtung

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen bestmöglich zu unterstützen, um somit beiden Parteien einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen. Der Verkäufer erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in alle behördlichen Akten als auch gegenüber dem WEG-Verwalter zur Ausübung von Rechten, wie sie ihm als Wohnungseigentümer zustehen.

5. Vollmacht des Verkäufers

Der Verkäufer erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in alle behördlichen Akten als auch gegenüber dem WEG-Verwalter zur Ausübung von Rechten, wie sie ihm als Wohnungseigentümer zustehen.

6. Vorkenntnis

Nach § 242 BGB muss uns „Vorkenntnis“ innerhalb von 5 Tagen schlüssig mit Namen des Erstnachweisenden nachgewiesen werden, da sonst die Gelegenheit zum Abschluss dieses Angebots als bisher unbekannt gilt. Ansonsten gilt unsere Offerte als Erstnachweis und löst damit Provisionspflicht aus für den Fall, dass die Empfänger oder eine mit Ihnen verbundene natürliche, juristische Person das Objekt erwirbt. Dieses gilt auch dann, wenn das angebotene Objekt freihändig oder in einem Zwangs-Versteigerungs-Verfahren oder per Ausbietungs- Garantie oder durch Forderungskauf der Grundschulden oder Gesellschaftsanteilkauf, erworben wird. Die Zahlung der o.g. Provision wird auch dann fällig, wenn diese Offerte ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben wird. Sollte es Vorkenntnis bestehen ist der Geschäftspartner verpflichtet dem Immobilienmakler innerhalb von 5 AT folgendes mitzuteilen:

  • Datum des Erhalts eines Immobilienangebotes
  • Benennung des Immobilienmaklers und seiner Immobilienagentur
  • Benennung des Eigentümers

7. Verbot der Weitergabe von Informationen

Sämtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erhält, sind nur und einzig und allein für ihn bestimmt. Es ist ihm deshalb ausdrücklich untersagt, jedwede Information ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.

8. Doppeltätigkeit des Maklers

Im Falle dessen, dass es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag handelt, darf der Makler sowohl für den Verkäufer als auf Käufer provisionspflichtig tätig werden. Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig sein.

9. Ersatzgeschäft, Folgegeschäft

Sollte anstelle des ursprünglich angestrebten Geschäftes ein anderer Hauptvertrag über ein anderes Objekt zwischen dem Auftraggeber des Maklers und dem Kunden des Maklers oder ein Zuschlag im Wege der Zwangsversteigerung zu Stande kommen, so ist der Kunde dennoch gegenüber dem Makler zur Zahlung der Provision verpflichtet. Gleiches gilt, wenn im Zuge des Kontaktes mit dem Auftraggeber des Maklers und dem Maklerkunden innerhalb von 24 Monaten weitere Objekte des Auftraggebers bekannt werden und der Maklerkunde eines oder mehrerer dieser Objekte erwirbt, mietet oder pachtet. Sollte eine Provision mit dem Auftraggeber vereinbart worden sein, so ist dieser in diesem Falle ebenso verpflichtet, die Provision an den Makler zu bezahlen. Des Weiteren gilt diese Regelung, wenn anstatt des Kaufvertrages ein Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt oder umgekehrt.

10. Maklerprovision

Unsere Angebote sind provisionspflichtig für den Investor/Käufer/Mieter. Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Unsere Provisionen sind verhandelbar. Im Allgemeinen betragen diese:

  • bei Kaufverträgen oder Verträgen über gemeinsames Investment (joint-venture)  im Inland und Ausland beträgt die Courtage in Höhe von 7,14% auf den notariellen Kaufpreis inkl. gesetzlicher MwSt. und ist bei notariellem Vertragsabschluss fällig und vom Käufer an Marcin Adamek zu zahlen. Bei Erwerb einer Immobilie oder eines Immobilien-Portfolios in einem Wert von über 10 Mio. € reduziert sich die Courtage auf 4,76 %, über 25 Mio. € auf 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. Im Falle einer Vermietung erfolgt eine pauschale Festlegung der Nachweisprovision. Kommt mit dem Eigentümer / Inhaber der o.a. Immobilie / Grundstücks ein anderes als das ursprünglich vorgesehene Geschäft zustande, sind die genannten Provisionen ebenfalls zu zahlen.
  • bei wohnwirtschaftlichen Mietobjekten: 2,38 Monatsmieten inkl. Mehrwertsteuer, bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete die durchschnittliche Monatsmiete bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet
  • bei gewerblichen Mietobjekten:
    • bei einer Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. 19% MwSt. (= 2,38 Monatsmieten)
    • bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 3,57 Monatsmieten)
    • bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 1,19 Monatsmieten )

Sollte in einem schriftlichen Maklervertrag eine andere Vergütung vereinbart sein, so gilt diese als vereinbart.

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund der Nachweis-/Vermittlungstätigkeit vom Makler ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag oder Vertrag über gemeinsames Investment (joint-venture) zu Stande kommt. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag oder Vertrag über gemeinsames Investment (joint-venture)).

Auszahlung der Maklerprovision

Die Auszahlung der vereinbarten Provision oder der Provision aus dem Exposé (Teaser) steht dem Makler unabhängig davon zu, in welcher Rechtsform die Übertragung des Eigentums/Besitzes der Immobilie oder ihren Anteilen erfolgt, unabhängig davon, ob der Makler die kaufende Partei, die verkaufende Partei oder beide Parteien vertreten hat.

Die veräußernde Partei oder (und) der Käufer verpflichtet sich, den Makler spätestens zehn (10) Werktage vor dem beabsichtigten Abschluss des Kaufvertrages zu benachrichtigen und dabei den Ort der Transaktion, die Höhe des für die gegenständliche Immobilie oder ihre Anteile zu zahlendem Preis mitzuteilen.

Der Makler wird zehn (10) Werktage vor der Transaktion eine Musterrechnung zur Genehmigung vorlegen. Die verkaufende Partei oder(und) der Käufer verpflichtet sich am Tag des Erhalts, die Rechnung zu akzeptieren oder ihre Einwände ebenfalls am Tag des Erhalts vorzustellen. Werden von der verkaufenden Partei oder (und) dem Käufer am Tag des Erhalts der Rechnung keine Einwände gegen den Rechnungsentwurf erhoben, so gilt die Rechnung als gültig und von der verkaufenden Partei oder(und) dem Käufer akzeptiert.  Die Rechnung kann elektronisch per Mail und das Original per Post zugesandt oder am Tag der Transaktion persönlich übergeben werden.  Eine elektronisch übermittelte Rechnung hat die gleiche Gültigkeit wie das Original.

Der Provisionsbetrag wird in voller Höhe von der Kunde des Maklers wie Verkäufer oder(und) Käufer etc. 8 (acht) Werktage vor der Transaktion beim Notar als Kaution hinterlegt.  Die Bestätigung über die Hinterlegung der Provision wird dem Makler vom Notar 8 (acht) Tage vor der Transaktion, bei dem die Hinterlegung erstellt wird, zugesandt. Der Makler das Wahlrecht bei welchem Notar die Provision hinterlegt wird. Die Auszahlung der hinterlegten Provision erfolgt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Der Transaktionsbetrag (Verkaufspreis bzw. das Kapital) wird auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben. Der Kunde ist verpflichtet den Makler und den Notar, bei dem die Provision verwahrt wird, schriftlich über die Buchung des Transaktionsbetrags am Tag der Buchung zu informieren.
  • Der Kunde wie Käufer, d.h. der neue Eigentümer etc. der Immobilie oder ihren Anteilen, legt eine Bestätigung über die erfolgte Übertragung bzw. Freigabe der Transaktionssumme aus der notariellen Hinterlegung auf das Konto des Verkäufers vor.  Der Kunde ist verpflichtet den Makler und den Notar, bei dem die Provision verwahrt wird, am Tag der Überweisung benachrichtigen.
  • Der Kunde wie Käufer oder (und) Verkäufer etc. informiert innerhalb von 5 Werktagen beginnend ab dem Tag der Transaktion den Makler bzw. den Notar nicht, dass eine Transaktion zwischen ihnen gescheitert ist. Der Betrag der notariellen Kaution kann nicht an den Käufer oder (und) Verkäufer zurückgegeben werden, bis beide Parteien schriftlich erklärt haben, dass die Transaktion nicht zustande gekommen ist.

Zu dem, dem Makler geschuldeten garantierten Provision wird die Mehrwertsteuer (MwSt.) zu dem Satz und in einer Weise hinzugerechnet, die den geltenden Gesetzen zum Zeitpunkt der Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung entsprechen.  Legen die Transaktionsparteien Zahlungen in Tranchen fest, erhält der Broker auch die Vergütung in anteiligen Tranchen auf der Grundlage korrekt ausgestellter Umsatzsteuerrechnungen.

Für den Fall, dass der Kunde wie Verkäufer oder (und) der Käufer, mit dem vom Makler benannten Kunde wie Verkäufer oder (und) Käufer direkt oder indirekt eine andere Art von Vertrag über die Übertragung des Eigentums der Immobilie oder ihren Anteilen abschließt, kommt automatisch ein Maklervertrag zustande, und dem Makler steht automatisch ein Provisionsanspruch zu. Die Provisionshöhen sind im Punkt 10. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben. 

Im Falle einer Veräußerung einer Immobilie oder ihren Anteilen an den Kunde wie Verkäufer oder (und) den Käufer, dem der Makler ein Angebot zum Verkauf der Immobilie oder ihren Anteilen unterbreitet hat, sowie im Falle des Erwerbs dieser Rechte durch seinen Ehegatten, vorläufigen, übertragenen, Geschwister- oder Erstklassigen an die vom Makler benannte Person und durch eine juristische Person, Organisationseinheit oder Partnerschaft, deren Partner die vom Makler benannte Person ist, , ein Aktionär oder in dem er als Leitungs- oder Aufsichtsorgan tätig ist, oder, wenn es sich um eine juristische Person handelt, im Falle des Erwerbs durch ein Mitglied, ein Mitglied des Organs und dessen Ehegatten, vorläufige, übertragende, Geschwister oder binde Person ersten Grades.

Die Parteien vereinbaren, dass der Makler Anspruch auf eine Provision hat, auch im Falle einer Transaktion innerhalb von 36 (sechsunddreißig) Monaten nach Scheitern der Transaktion, Beendigung oder Ablauf eines Maklervertrages.

11. Erstattung von nachgewiesenen Aufwendungen

Sollte der gewünschte Vertragsabschluss nicht zustande kommen, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des erteilten Auftrages entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen (zum Beispiel Insertionskosten, Telefonkosten, Fahrtkosten usw.) zu erstatten. Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht überschreiten.

12. Rückfrageklausel

Vor Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber den Makler unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu informieren. Damit soll dem Makler die Möglichkeit gegeben werden zu prüfen, ob der Hauptvertrag infolge seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist. Ferner erteilt der Verkäufer auch nach Abschluss des Hauptvertrages dem Makler für die Dauer von 12 Monaten Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.

13. Haftung, Haftungsbegrenzung

Der Makler hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben nicht auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Er hat die Angaben weitergegeben, die er vom Verkäufer oder Vermieter/Verpächter oder einem beauftragten Dritten erhalten hat. Es ist daher Aufgabe des Kunden, die Angaben zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der Makler keine Haftung.

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten Maklers, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

14. Verjährung

Ansprüche des Kunden gegenüber dem Makler verjähren nach drei Jahren. Sollte die gesetzliche Verjährungsfrist im Einzelfall eine kürzere sein, so gilt diese.

15. Nebenabreden, zusätzliche Vereinbarungen

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil nichtig oder unwirksam ist, ein anderer Teil hingegen gültig oder wirksam. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch die ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt, ohne den übrigen Vereinbarungen zuwider zu laufen.

17. Vertraulichkeit und Nichtumgehung

Der Immobilienmakler handelt in voller Geheimhaltung (Off-Market Immobilie) im Namen seiner Auftraggeber wie Verkäufer (Eigentümer), Käufer (Investor), Pächter, Franchisegeber und Hotelbetreiber. Jede von dem Immobilienmakler erhaltene Information ist vertraulich und muss von jedem und für immer behandelt werden. Jeder der von dem Immobilienmakler ein Immobilienangebot erhält und feststellt, es kommt nicht in Frage aber einen anderen Kaufinteressent (Investor) kennt, der an die vorgestellte Immobilie Interesse hätte, ist er verpflichtet diesen Kaufinteressent (Investor) bei dem Immobilienmakler vorzustellen, bevor diese Immobilien dem Kaufinteressent (Investor) vorgestellt wird. Sollte der Immobilienmakler den Immobilieneigentümer (Verkäufer) vorgestellt haben, darf der Immobilieneigentümer (Verkäufer) nur mit der Zustimmung des Immobilienmaklers kontaktiert werden. Jede einzelne Kontaktaufnahme muss durch den Immobilienmakler freigegeben werden. Jeder verpflichtet sich hiermit an die Geschäftsgrundsätze bezüglich der Nichtumgehung zuhalten und den Immobilienmakler nicht, in irgendeiner Weise egal ob direkt oder indirekt, umzugehen und auch nicht mit den Geschäftspartnern des Immobilienmaklers, die während der Zusammenarbeit durch Immobilienmakler vorgestellt wurden, zusammenarbeiten. Sollten Sie den genannten Geschäftspartnern früher kennengelernt zu haben, müssen Sie es schriftlich und innerhalb von 5 Arbeitstagen dem Immobilienmakler zu beweisen. Das Verbot der Nichtumgehung beginnt ab dem Tag der Vorstellung und wird auf Dauer von 2 (zwei) Jahren vereinbart.

18. Mehrsprachigkeit

Rechtsverbindlicher Text ist die deutsche Version.

19. Gerichtstand

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB so ist Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

20. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

BEST CAPITAL vertreten durch
Marcin Adamek
Am Hohen Feld 129
13125 Berlin
Telefon: +49 30 23354689
Internet: www.bestcapital.gmbh
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, diese Sorgfaltspflicht einzuhalten.

Bereits vor der Ermöglichung von Kaufvertragsverhandlungen muss die Identifizierung des Kaufinteressenten durch seinen/ihren Immobilienmakler erfolgt sein. Bei der Identifizierung sind entweder die Ausweisdaten aufzunehmen (Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und die ausstellende Behörde) oder es ist eine Fotokopie des Ausweises zu erstellen.

Darüber hinaus hat Ihr Makler zu klären, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten. Es muss auch festgehalten werden, ob es sich bei dem Vertragspartner und gegebenenfalls beim „wirtschaftlich Berechtigten“ um eine „politisch exponierte Person“  handelt.

Als Kunde sind Sie nun gesetzlich verpflichtet, Ihrem Immobilienmakler die zur Erfüllung der GwG-Maklerpflichten notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen und die Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebenen, unverzüglich schriftlich mitzuteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).